Sodann wurde in Ziff. 2 der Vereinbarung – entgegen den Ausführungen des Beklagten – ein vertraglicher Darlehens- - 13 - zinssatz von 5 % p. a. (Beginn der Zinspflicht: 2 Jahre nach Vertragsabschluss) vereinbart bzw. unter Berücksichtigung von Ziff. 1 der Vereinbarung anerkannt.