Der vom Kläger übersetzte Wortlaut der Ziff. 1 der Vereinbarung, der bis auf das Wort "owe" unbestritten blieb, lautet: "Die Parteien vereinbaren, dass sämtliche Vereinbarungen, Forderungen oder Darlehen, die zwischen I. und J. und/oder mit ihnen verbundenen Unternehmer bestehen, durch einen einzigen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 1'150'000 (eine Million einhundertfünfzigtausend Euro) ersetzt werden, den J. I. schuldet." (Beschwerdebeilage 5). Das Wort "owe" bedeutet herkömmlich so viel wie "jemandem etwas schulden" bzw. "jemandem etwas verdanken". Die voraufgeführte Übersetzung ist daher nicht zu beanstanden und der Wortlaut der Urkunde eindeutig.