2020, Rz. 3 zu Art. 318 OR). Dauer und Endzeitpunkt können kalendermässig oder durch ein sicher eintretendes Ereignis bestimmt werden (MAURENBRECHER/SCHÄRER, a.a.O., Rz. 3 zu Art. 318 OR). Darlehen, die in jährlichen Raten zurückzuzahlen sind, werden als Darlehen auf unbestimmte Dauer qualifiziert (MAURENBRE- CHER/SCHÄRER, a.a.O., Rz. 3 zu Art. 318 OR). Dasselbe gilt bei einer Abzahlungsvereinbarung ohne Festlegung der Betragshöhe und Fälligkeit der einzelnen Raten (STAEHELIN, a.a.O., Rz. 121 zu Art. 82 SchKG). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts schliesst die Verabredung der Rückzahlung, sobald das Geschäftsergebnis eine solche gestattet, die Anwendung von Art.