schäftsergebnis möglich" genügen liess, um das Darlehen als auf bestimmte (bzw. bestimmbare) Dauer zu qualifizieren, müsse dies analog ebenfalls für den vorliegenden Fall gelten (Beschwerdeantwort Rz. 86). Entsprechend habe der Kläger den Zeitpunkt der Rückzahlung nicht mittels Kündigung einseitig anpassen können (Beschwerdeantwort Rz. 87). Die Fälligkeit der angeblichen Darlehensrückgabe sei folglich nicht gegeben (Beschwerdeantwort Rz. 87).