3.3. Die Beklagte ersucht mit ihrer Beschwerde einzig um eine (zusätzliche) Begründung des vorinstanzlichen Entscheids. In der Sache selbst stellt sie keine Anträge. Sie beantragt weder die Aufhebung noch die Änderung des angefochtenen Entscheids. Sie bringt auch in ihrer Beschwerdebegrün- -6-