3.3.4.2. Der Beklagte macht geltend, er habe den Vertrag mit seinem Schreiben vom 30. April 2019 (VA, Antwortbeilage 18) nach Massgabe von Ziff. 10.1 des Spielrechtsvertrags auf das Ende der Saison 2019 ordentlich aufgelöst. - 11 -