2. 2.1. Die A. AG (Klägerin) beantragte mit Klage vom 28. Februar 2022 beim Bezirksgericht Rheinfelden die Ausweisung von C. (Beklagte) aus den Mieträumlichkeiten im Verfahren des Rechtsschutzes in klaren Fällen. 2.2. Die Beklagte reichte am 31. März 2022 eine Stellungnahme ein. 2.3. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden entschied am 30. Mai 2022: " 1. Das Gesuch wird abgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 800.– wird der Gesuchstellerin auferlegt und mit ihrem Vorschuss in gleicher Höhe verrechnet. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen."