Dies zumal auch seitens des Zentrums für Begutachtung und Therapie im Schreiben vom 31. Mai 2022 an das Bezirksgericht R. (Berufungsantwortbeilage 1) festgehalten wird, dass die Situation durch die Aktivitäten des Klägers zunehmend verunsichernd für C. werde und das Wohl von C. dadurch gefährdet werde. Es wird im Schreiben gar ausgeführt, die Verhaltensauffälligkeiten des Klägers bedürften einer vertieften Abklärung, weshalb eine erwachsenenpsychiatrische Begutachtung des Klägers beantragt wurde. - 18 -