Aus dem Bericht der Beiständin vom 15. Juni 2022 ergibt sich allerdings, dass C. gegenüber der Beiständin in Anwesenheit der Beklagten geäussert hat, bei ihr leben zu wollen. Auf dem Spielplatz alleine mit ihm, habe er der Beiständin gesagt, er wolle unbedingt beim Kläger wohnen. Er habe der Beiständin auf Nachfrage keine Gründe genannt, weshalb er dies nicht vor der Beklagten sagen könne. Als Grund für seinen Wunsch habe C. gesagt, dass er Angst von F. habe. Er habe das Auto schon einmal im Quartier gesehen.