Anlässlich der Kinderanhörung vom 20. Dezember 2021 sagte C., die Beklagte und F. würden miteinander telefonieren und streiten. Er habe ihn aber nie mehr gesehen (act. 158). Die Beiständin führt in einem Verlaufsbericht an das Bezirksgericht R. vom 15. Juni 2022 (Berufungsantwortbeilage 2) aus, es fänden keine persönlichen Kontakte von C. mit F. statt, was ihr C. anlässlich eines Hausbesuchs am 2. Juni 2022 persönlich bestätigt - 17 -