Die Gutachterin stelle in einem Bericht vom 31. Mai 2022 einen starken Aktivismus des Klägers fest, der das Wohl von C. gefährde. Weiter habe die Gutachterin aufgrund des Verhaltens des Klägers die Befürchtung geäussert, der Kläger gehe gegen sie und weitere involvierte Fachpersonen vor, um sie zu diskreditieren und die Fertigstellung des Gutachtens zu verhindern, was den Interessen von C. zuwiderlaufe. Die Kinderbeiständin berichte im Verlaufsbericht vom 15. Juni 2022 von analogen Verhaltensauffälligkeiten des Klägers und habe ernsthafte Zweifel an dessen Erzie- - 14 -