C. sei ab ca. Anfang 2021 (in seinem 8. Altersjahr) zunehmenden psychischen Belastungen durch Ausgrenzungen, Zwänge und Drucksituationen durch den Partner der Beklagten ausgesetzt gewesen. In diese Zeit seien zwei Wohnorts- samt Schulwechsel sowie ein mehrwöchiger Frauenhausaufenthalt sowie wechselnde Betreuungssituationen während der Arbeitszeit der Beklagten gefallen. C. habe in dieser Zeit auch die zwischenzeitlich wieder schwangere Beklagte als zunehmend belastet und hin- und hergerissen in ihrer Beziehungsproblematik erlebt. C. sei durch die wechselnden Situationen stark verunsichert worden, werde von Zukunftsängsten geplagt und müsse zur Ruhe kommen können.