Die Beiständin habe mit Eingabe vom 10. Februar 2022 einen Rapport der Q. Polizei vom 1. Februar 2022 eingereicht, wonach die Beklagte am 19. Dezember 2021 gemeldet habe, es sei am Wohnort ihres Ex-Partners F., wo sie übernachtet habe, am Morgen zu einem verbalen Streit gekommen und F. sei auf sie losgegangen. Sie sei jetzt zuhause und habe Angst, da F. angekündigt habe, dass er ihr und ihrem Sohn C. etwas antun werde. Es sei schon vorgekommen, dass F. mit einem Küchenmesser in Richtung C. Kinderzimmer gelaufen sei; C. habe sich im Kinderzimmer eingeschlossen.