An der Verhandlung vom 20. Dezember 2021 habe die Beklagte erklärt, sie habe noch mit F. Kontakt gehabt (wegen der Trennung bzw. Besuchsrecht zu L.). Es sei aber am Tag vor der Verhandlung wieder zu einem Polizeieinsatz gekommen. Deshalb würden die Kontakte zu F. nicht mehr vorkommen und es sei ausgeschlossen, dass sie und ihr Partner wieder zusammenkämen. C. habe den Polizeieinsatz bestätigt und gesagt, er wolle probehalber zu Papi ziehen, manchmal bei Papi wohnen und dann z.B. wieder zwei Nächte bei Grossmami. Einen Schulwechsel stelle er sich nicht schwierig vor.