Er verbiete Telefonkontakte zum Kläger und habe eine Uhr mit eingebauter SIM-Karte von C. kaputt gemacht, der Angst habe. F. habe gesagt, er wolle nicht, dass C. über den Kläger rede und dessen "schlechter Einfluss" über C. zu L. gelangen könnte. F. habe geäussert, kein Verständnis dafür zu haben, wie in der Schweiz Kinder erzogen würden. Es sei der Beklagten klar, dass ihr Partner seine Haltung ändern müsse, sie leide selber darunter. Im April 2021 habe C. der Beiständin erzählt, dass er sich Sorgen mache und sich vor F. fürchte. Dieser ignoriere ihn komplett und er höre, wie die Beklagte sich mit dem Partner fast jede Nacht streite.