C. habe mit der Beklagten, seiner Halbschwester L. (geboren August 2019) und deren Vater und Partner der Beklagten F. zuerst in Q. mit dortigem Besuch des Kindergartens und Einschulung im Schulhaus H. gelebt. Im Dezember 2020 sei der Umzug mit Schulwechsel nach S. an den Arbeitsort des Lebenspartners erfolgt. Gemäss Bericht der Beiständin E. habe F. die Angaben des Klägers bestätigt, wonach C. auf Druck von F. in dessen Anwesenheit nicht über die Besuche beim Kläger erzählen dürfe. Er verbiete Telefonkontakte zum Kläger und habe eine Uhr mit eingebauter SIM-Karte von C. kaputt gemacht, der Angst habe.