"1. Die Berufung vom 13.06.2022 sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Der Berufungsbeklagten sei für das vorliegende Berufungsverfahren die vollumfängliche unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und es sei ihr die unterzeichnete Rechtsanwältin als unentgeltliche Rechtsbeiständin beizugeben. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Berufungsklägers." 3.4. Mit Eingabe vom 7. Juli 2022 teilte Rechtsanwalt K. mit, dass der Kläger ihm das Mandat entzogen habe und sich künftig von Rechtsanwältin Marianne Wehrli vertreten lasse.