- die Begleitung, Beratung und Unterstützung einer sozialpädagogischen Familienbegleitung in Bezug auf ihre Belastungssituation und ihr Erziehungsverhalten wahrzunehmen; - die Termine beim Kinder- und Jugendpsychologischen Dienst KJPD regelmässig wahrzunehmen. 3.3. Die Gesuchsgegnerin wird verpflichtet, zum Schutz ihres Sohnes C. dafür zu sorgen, dass C. keinen Kontakten zu ihrem ehemaligen Lebenspartner F. ausgesetzt wird. 4. Der Beiständin E. werden neu folgende Aufgabenbereiche übertragen: a) C. bei seiner persönlichen Entwicklung zu begleiten; b) Beratung und Unterstützung der Eltern in sämtlichen Erziehungsfragen;