2.10. Am 21. Dezember 2021 wurde u.a. verfügt: "Der Gesuchsteller wird für die Dauer des Summarverfahrens SF.2021.37 berechtigt erklärt, seinen Sohn C. jedes erste, dritte und vierte Wochenende eines jeden Monats jeweils von Freitagabend nach dem Fussballtraining bis Sonntagabend, 17.00 Uhr, zu sich auf Besuch zu nehmen. Der Gesuchsteller wird für berechtigt erklärt, C. vom 25. Dezember, ab 12.00 Uhr, bis Montagabend, 27. Dezember und vom 1. Januar, ab 12.00 Uhr, bis Sonntagabend, 2. Januar, zu sich auf Besuch zu nehmen."