2.9. An der Verhandlung vom 20. Dezember 2021 wurde C. angehört. Mit den Parteien wurde die Parteibefragung durchgeführt und G. wurde als Zeugin befragt. Der Kläger beantragte: "Eventualiter sei C. dauerhaft, zumindest für die Dauer des Verfahrens bei der Grossmutter väterlicherseits zu platzieren. Im Übrigen halte ich an meinen Anträgen und Ausführungen fest. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die unentgeltliche Rechtspflege für den Gesuchsteller noch entschieden werden sollte." Die Beklagte stellte die folgenden Anträge: -4- "C. sei unter der Obhut der Kindsmutter zu belassen.