2.5. Am 14. Juni 2021 fand eine Verhandlung vor dem Gerichtspräsidium R. statt. Dabei wurde C. von der Gerichtspräsidentin angehört. Der Lebenspartner der Beklagten, F., wurde befragt. Die Parteien schlossen unter Einbezug von F. eine bis Oktober 2021 geltende Vereinbarung betr. Obhut (verbleibend bei der Beklagten), Kontakte zwischen dem Kläger und C. und das gegenseitige Verhalten. In der Vereinbarung wurde zudem beantragt, das ordentliche Verfahren betr. Abänderung des Scheidungsurteils wie auch das summarische Verfahren bis Oktober 2021 zu sistieren. 2.6. Mit Eingabe vom 14. September 2021 erstattete die Beiständin E. einen "Bericht/Stellungnahme Antrag Obhutsumteilung".