2.2. Am 25. April 2021 reichte der Kläger eine persönliche Stellungnahme Ehescheidungsurteil ein. Die Beklagte erstattete am 30. April 2021 eine persönliche Stellungnahme. 2.3. Die Beiständin E. reichte am 11. Mai 2021 einen Bericht ein. 2.4. Der Kläger erstattete am 12. und 26. Mai 2021 (jeweils Postaufgabe) weitere Eingaben. -3-