2.2. Die Beklagte macht geltend, dass der Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 15. Dezember 2021 (XBE.2021.60) "rechtswidrig" sei. Sie bringt wie bereits vor Vorinstanz vor, im genannten obergerichtlichen Verfahren angekündigt zu haben, dass sie Berufung gegen das in einem Strafverfahren gegen den Kläger am 4. Oktober 2021 durch das Bezirksgericht Bülach erlassene Urteil erheben werde, das Obergericht des Kantons Aargau in der Folge aber entschieden habe, ohne die Berufungsankündigung im Zürcher Verfahren zu berücksichtigen, weshalb der Entscheid nichtig sei.