G. Die Klage um definitive Rechtsöffnung unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchsgegnerin, B. ist abzuweisen." 2.3. Mit Eingabe vom 12. April 2022 reichte der Kläger eine Stellungnahme ein. 2.4. Das Bezirksgericht Rheinfelden, Präsidium des Zivilgerichts, erkannte mit Entscheid vom 2. Juni 2022: " 1. In teilweiser Gutheissung des Gesuchs wird dem Gesuchsteller in der Betreibung Nr. […] des Betreibungsamtes Region Möhlin (Zahlungsbefehl vom 14. März 2022) für den Betrag von Fr. 1'419.90 nebst Zins zu 5 % seit dem 18. März 2022 definitive Rechtsöffnung erteilt.