2. 2.1. Die Beschwerde 2 wird abgewiesen. 2.2. Die Entscheidgebühr für das Beschwerdeverfahren 2 von Fr. 500.00 wird der Beklagten auferlegt. 3. Das Gesuch der Beklagten um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wird für beide Beschwerdeverfahren abgewiesen. - 11 - Zustellung an: [...] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)