2.2.2. Am Gesagten, wonach die Wiederherstellung der Frist für die Erstattung der Klageantwort, wegen der Endgültigkeit eines Entscheids über ein Wiederherstellungsgesuch nur im gegen den Endentscheid gerichteten Rechtsmittel geltend gemacht werden kann, ändert auch der Umstand nichts, dass im vorliegenden Fall das Säumnis nicht mit keinem oder einem leichten Verschulden (Art.