2. Beschwerde 1 2.1. 2.1.1. In der einen am 19. Mai 2022 erlassenen und vorliegend angefochtenen Verfügung hat die Vorinstanz die Anträge abgewiesen, die die Beklagte zuerst in einer vorgängig der Hauptverhandlung erstatteten Eingabe vom 17. Mai 2022 (act. 231) und alsdann an der Hauptverhandlung vom 19. Mai 2022 (act. 260) hatte stellen lassen und auf Wiederherstellung der Frist zur Einreichung der Klage und eventualiter der Duplik gelautet hatten.