Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Zwischen den Parteien ist das vom Kläger am 1. Oktober 2020 vor dem Gerichtspräsidium Bremgarten eingeleitete Scheidungsverfahren hängig. Obwohl ihr mit Schreiben vom 8. September 2021 von Seiten des Gerichts dringend empfohlen worden war, eine fachkundige Rechtsvertretung beizuziehen, war die Beklagte während des Behauptungsverfahrens nicht anwaltlich vertreten. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 19. Mai 2022 vor dem Gerichtspräsidium Bremgarten, zu der die Beklagte nicht erschien, stellte der zwischenzeitlich von dieser mandatierte Rechtsanwalt C. – wie schon vorgängig mit seiner Eingabe vom 17. Mai 2019 – folgende Anträge: