3.2. 3.2.1. Der Beklagte hat ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren gestellt. 3.2.2. Im Entscheid ZSU.2022.99 vom 31. Oktober 2022, in welchem die Beschwerde des Beklagten gegen die Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege im erstinstanzlichen Verfahren Verfahrensgegenstand war, führte die 4. Zivilkammer des Obergerichts u.a. aus (E. 3.3.2.):