2.10.2. Vom Nettoeinkommen (nach schweizerischem Rechtsverständnis) sind nach deutschem Recht Steuern und Vorsorgeaufwendungen abzuziehen. Zu letzteren sind die gesetzlichen und privaten Krankenkassenprämien zu zählen (Richtlinien Oberlandesgericht Ziff. 10.1.). Die Krankenkassenprämien betragen gemäss dem angefochtenen Entscheid Fr. 350.00 - 15 -