tätigkeit plane, sich also sein gesundheitlicher Zustand offensichtlich erheblich verbessert habe, möglich und zumutbar, wieder das Einkommen, welches er bei seiner Tätigkeit bei der SBB erzielt habe, zu generieren. Nach einer Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2022 werde ihm das gemäss Eheschutzentscheid vom 9. Juli 2020 (SF.2019.98) festgelegte Einkommen bei der SBB von rund Fr. 6'741.00 als hypothetisches Einkommen angerechnet (E. 5.3.2.1.4. des angefochtenen Entscheids).