In der Folge habe er sich dann beruflich neu orientiert, und sich dazu entschieden, obwohl eventuell die Möglichkeit bestanden hätte, in einem anderen Geschäft im Marketingbereich zu arbeiten, sich zum Primarschullehrer umzuschulen. Nebst dem Umstand, dass der Beklagte, wie er selber ausführe, nach seinem Burnout bei der SBB im Rahmen eines Reintegrationsprozesses wieder Stück für Stück in das Berufsleben habe einsteigen können und die Möglichkeit bestanden hätte, weiterhin im Marketingbereich zu arbeiten, erscheine es ihm, nachdem er bereits wieder eine Ausbildung als Lehrer absolviere und in diesem Bereich die Aufnahme einer Erwerbs-