der Beklagte bei der SBB tätig gewesen, wobei die Stelle aus gesundheitlichen Gründen im Sommer 2021 verloren gegangen sei. Anlässlich der Verhandlung vom 22. Februar 2022 habe der Beklagte ausgeführt, dass er die Stelle bei der SBB selber gekündigt habe, da er ein Burn-Out erlitten habe. In der Folge habe er sich dann beruflich neu orientiert, und sich dazu entschieden, obwohl eventuell die Möglichkeit bestanden hätte, in einem anderen Geschäft im Marketingbereich zu arbeiten, sich zum Primarschullehrer umzuschulen.