Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Mit Teilentscheid vom 5. September 2022 hat das Obergericht bereits über die Fragen des Aufenthaltsorts der Kinder, der Obhut über die Kinder und des persönlichen Verkehrs zwischen den Kindern und dem Vater entschieden. Mit dem vorliegenden Teilentscheid ist noch über die Berufungsanträge 3-5 bezüglich Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie über die Ge- richts- und Parteikosten für das gesamte zweitinstanzliche Verfahren zu befinden.