4. Es seien die vollständigen Akten der summarischen Verfahren betreffend Eheschutz (SF.2019.98) und Abänderung Eheschutz (SF.2021.60) hinter dem Bezirksgericht Q. beizuziehen. -9- Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. Mehrwertsteuer zu Lasten des Beklagten." 3.6. Mit Verfügung vom 23. Juni 2022 erteilte der Instruktionsrichter der Berufung die aufschiebende Wirkung. 3.7. Am 7. Juli 2022 reichte der Beklagte eine weitere Eingabe ein.