7. Unter o/e Kostenfolge zulasten der Gesuchstellerin." 2.3. An der Verhandlung vom 22. Februar 2022 vor dem Gerichtspräsidium Zofingen mit Parteibefragung hielten die Parteien in Replik und Duplik an ihren Anträgen fest. Im Übrigen stellte der Beklagte ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. 2.4. Die Präsidentin des Familiengerichts Q. erkannte mit Entscheid vom 5. April 2022: