Auch in der Deutschschweiz gilt mittlerweile jedenfalls bei einvernehmlicher Regelung ein ähnlicher Massstab wie in der französischen Schweiz, wo Besuchsrechte von zwei Wochenenden pro Monat (Freitagabend bis Sonntag) und bis sechs Wochen Ferien pro Jahr sowie einem Besuchsanteil an Doppelfeiertagen gewährt werden. Liegt keine einvernehmliche Regelung vor, sind in der Praxis bei Kindern im Grundschulalter zwei Wochenenden pro Monat (Samstag bis Sonntag) und zwei bis drei Wochen Ferien pro Jahr, im Vorschulalter jedoch nur ein Tag oder zwei Halbtage pro Monat üblich (BÜCHLER, a.a.O., N. 23 zu Art. 273 ZGB mit Hinweisen).