- Besuche jedes zweite Wochenende von Freitagabend 17.00 Uhr bis Sonntagabend 18.00 Uhr; - jeden Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr; - in Jahren mit gerader Jahreszahl: 1. und 2. Januar, Pfingstsamstag bis Pfingstmontag, 24., 30. Und 31. Dezember; - in Jahren mit ungerader Jahreszahl: Karfreitag bis Ostermontag, tt.mm. (Geburtstag), 25. und 26. Dezember; - vier Wochen Ferien pro Jahr; führten zu einer besseren und intensiveren Mutter-Kind-Beziehung und seien im Sinne des Kindesinteresses vorzuziehen.