Im Kanton Aargau treten Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, auf Beginn des nächsten Schuljahres, d. h. im folgenden August, in den Kindergarten ein und werden damit schulpflichtig (§ 4 Abs. 2 Schulgesetz). Die beiden am tt.mm.jjjj geborenen Kinder der Parteien werden somit nach dem normalen Lauf der Dinge im August 2023, d.h. in knapp einem Jahr, schulpflichtig. Ab diesem Zeitpunkt wird sich der zeitliche Umfang der elterlichen Betreuung und damit die Bedeutung der - 21 - persönlichen Betreuung und der Möglichkeit dazu entsprechend zusätzlich reduzieren.