] und übe sehr oft, damit sie vor den Leuten perfekt sei. Im Austrittsbericht der I. vom 6. April 2022 (Aufenthalt vom 4. bis zum 6. April 2022) ist eine AAT bei Eintritt auf der Station von 1,39 0/00 vermerkt, was die Beklagte an der Verhandlung auf das Trinken von zwei vollen Gläsern Wein ("3dl Gläser") zurückführte. In diese Situation sei sie gekommen, weil das Verhalten des Klägers im Zusammenhang mit dem ehelichen Konflikt für sie zu viel gewesen sei (act. 76 f.). Im Austrittsbericht wird festgehalten, dass keine Entzugserscheinungen aufgetreten und die Kriterien für ein Abhängigkeitssyndrom nicht erfüllt seien. Auch im Behandlungsbericht der I. vom 14. Juli 2022 (Beilage 5 zur