Anlässlich der Verhandlung vom 12. April 2022 bestätigte die Beklagte ihre im Austrittsbericht der I. vom 7. März 2022 (Beilage zur Eingabe der Beklagten vom 11. April 2022) wiedergegebene Aussage, sie trinke zur Zeit zu viel (act. 75). Die weitere Angabe im Austrittsbericht, die Beklagte habe angegeben, es gehe ihr seit der Geburt der Zwillingskinder vor [...] Jahren nicht mehr gut, sie sei schnell überfordert, stark depressiv und habe teils Alkohol konsumiert, verneinte die Beklagte aber an der Verhandlung und sagte, sie sei eine starke Person, sie unterrichte [...] und übe sehr oft, damit sie vor den Leuten perfekt sei.