4.4.3.2. Anders als die Beklagte in ihrer Berufung (S. 7) vorbringt, waren für den Kläger Probleme der Beklagten und Schwierigkeiten in der engeren Familie nicht erst seit Kontaktierung seiner Rechtsvertreterin im November 2021 ein Thema. Wie sich aus den Bestätigungen der Suchtberatung G. vom 16. Dezember 2021 (Klagebeilage 6) und der Jugend-, Familien- und Eheberatung [...] sozial vom 3. Februar 2022 (Klagebeilage 7) ergibt, fanden Beratungen des Klägers durch diese Stellen bereits im März und April 2021 statt.