Alles andere befeuere den elterlichen Konflikt und perpetuiere die Situation der Konfrontation und des Dissenses unter den Eltern, dies letztlich zu Lasten der gemeinsamen Kinder. Die Weiterführung einer hauptsächlichen Kinderbetreuung durch die Beklagte werde demgegenüber zu einer Normalisierung und Beruhigung führen, die auch im Interesse der Kinder dringend anzustreben sei. Die von der Vorinstanz getroffene Regelung habe in finanzieller Hinsicht zur Folge, dass die Familie, insbesondere der Kläger mitsamt Kindern, der Armut verfalle. Der Kläger könne mit seiner guten beruflichen Ausbildung und Perspektive mit seinem Verdienst die erhöhten Kosten der Trennung kompensieren.