Die Betreuung der Kinder habe von Anfang an viel Anstrengung erfordert, weil diese in der ersten Lebensphase viel geweint und geschrien hätten. Die Situation der Kinder habe sich dann aber merklich beruhigt bzw. normalisiert. Die Kinder verhielten sich unproblematisch, es gehe ihnen gut. Die Entwicklung habe in den letzten drei Jahren stattgefunden, in denen die Kinder zu wohl 90% von der Beklagten betreut worden seien. Der zu 100% berufstätige Beklagte habe die Kinder jeweils abends zu Bett gebracht bzw. ihnen Gute-Nacht-Geschichten erzählt. Die Beklagte habe die Kinder vom morgendlichen Aufwachen, inkl. Mittag, bis der Kläger abends nach Hause gekommen sei, alleine betreut.