Nach der Geburt der Kinder habe der Kläger in einem 100% Pensum als [...] weitergearbeitet. Nach der Arbeit habe er die Kinder gemäss übereinstimmenden Aussagen der Parteien jeweils am Abend betreut, habe sie gebadet und ins Bett gebracht. Seit 1. Mai 2022 arbeite er in einem 60% Pensum. Seit Klageeinreichung lebe der Kläger übergangsweise mit seinen Eltern in der Nachbarswohnung und die Parteien hätten vereinbart, dass sie die Kinder je zwei Tage und zwei Nächte betreuen würden und anschliessend gewechselt werde.