Die Beklage habe an der Verhandlung vom 12. April 2022 ausgesagt, dass sie wohl gesagt habe, dass sie möglicherweise zu viel trinke im Moment, aber nicht eine Flasche pro Tag. Sie sei auf Drängen des Klägers in die I. eingetreten und dieser habe der Ärztin am Telefon gesagt, was sie in den Bericht schreiben solle. Die Beklagte habe gesagt, sie trinke lediglich teilweise am Freitag mit dem Kläger etwas.