habe die Beklagte angegeben, dass es ihr nicht gut gehe, sie zurzeit zu viel Alkohol trinke und sie nach der Geburt der Söhne eine Depression entwickelt habe. Betreffend die Suchtanamnese zeige sich die Patientin bagatellisierend. Sie habe zudem ausgeführt, dass es ihren Mann gestört habe, dass sie ab und zu Alkohol getrunken habe. Die Beklagte sei jedoch in einem guten Allgemeinzustand, wach, bewusstseinsklar und orientiert. Die Beklage habe an der Verhandlung vom 12. April 2022 ausgesagt, dass sie wohl gesagt habe, dass sie möglicherweise zu viel trinke im Moment, aber nicht eine Flasche pro Tag.