- Einrichtung Kinderzimmer, u.a. Kinderbetten - Kasten (mit Spiegel) - Vitrine (weiss/schwarz) - Sofa (weiss/schwarz) - Schuhgestell (bräunlich, mit Metallstützen) - Gartenmöbel (braun/schwarz) - Küchengeschirr und –besteck - Deko-Gegenstände und Bilder 4. Die Gesuchsgegnerin sei zu verpflichten, bis spätestens 31. August 2022 aus der bisherigen ehelichen Wohnung auszuziehen. 5. Die beiden Kinder C. und D., beide geb. am tt.mm.jjjj, seien unter die alleinige Obhut der Gesuchsgegnerin zu stellen. -8-