4.3. Die Gesuchsgegnerin wird beauftragt, dem Familiengericht a) bis spätestens 30. September 2022 eine Anmeldebestätigung der Suchtberatung G., T., einzureichen; -6- b) per 31. Januar 2023 eine Bestätigung der stattgefundenen Sitzungen der Suchtberatung G., T., einzureichen; c) per 31. August 2023 eine Bestätigung der stattgefundenen Sitzungen plus einen kurzen Schlussbericht der Suchtberatung G., T., inkl. Empfehlung über das weitere Vorgehen einzureichen.