4.2. Der Gesuchsgegnerin wird die Weisung erteilt, sich bis spätestens 31. Juli 2022 bei der Suchtberatung G., T., für eine ambulante Beratung/Therapie anzumelden. Diese ambulante Beratung/Therapie hat regelmässig (mind. 1x pro Woche) über mindestens ein Jahr (31. Juli 2023) stattzufinden. Ziele dieser Beratung/Therapie sind: a) Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Trinkverhalten bezüglich Alkohol; b) eine Thematisierung einer allfälligen Sucht; c) allenfalls Durchführung einer Rückfallprophylaxe.